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   OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13   

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https://dejure.org/2014,1592
OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13 (https://dejure.org/2014,1592)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2014 - 2 Ws 609/13 (https://dejure.org/2014,1592)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 2 Ws 609/13 (https://dejure.org/2014,1592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 111b Abs 2 StPO, § 111b Abs 3 StPO, § 111d StPO, § 310 Abs 1 Nr 3 StPO
    Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Aufhebung einer Arrestanordnung nach zweijährigem Stillstand des Ermittlungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Arrestanordnung nach zweijährigem Stillstand des Ermittlungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5; OLG Köln StV 2004, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 111b Rn. 8).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris; Meyer-Goßner a.a.O.).

    Durch den langen Zeitraum völligen Verfahrensstillstands unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - (juris) zugrunde lag.

  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5; OLG Köln StV 2004, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 111b Rn. 8).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris; Meyer-Goßner a.a.O.).

    Wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen auch hinter dem zurückbleiben, was bei der Inhaftierung zu gelten hat (OLG Köln StV 2004, 121, 122), so ergibt sich daraus aber doch, dass der rechtskräftige Verfahrensabschluss nicht durch Umstände in der Sphäre des Staates unnötig verzögert werden darf, weil sonst nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (OLG Köln a.a.O. sowie Beschluss vom 2. September 2013 - 2 Ws 311/13 -, juris Rn. 23).

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Mittelbare Beeinträchtigungen, etwa im Beruf oder bei der Kreditwürdigkeit, sind auch nach einer eventuellen Aufhebung der Maßnahme und einer strafrechtlichen Entschädigung irreparabel (BVerfG a.a.O.; Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, 1048).
  • OLG Köln, 02.09.2013 - 2 Ws 311/13

    Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen auch hinter dem zurückbleiben, was bei der Inhaftierung zu gelten hat (OLG Köln StV 2004, 121, 122), so ergibt sich daraus aber doch, dass der rechtskräftige Verfahrensabschluss nicht durch Umstände in der Sphäre des Staates unnötig verzögert werden darf, weil sonst nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (OLG Köln a.a.O. sowie Beschluss vom 2. September 2013 - 2 Ws 311/13 -, juris Rn. 23).
  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Der nahezu zweijährige Stillstand des Hauptsacheverfahrens nach der Arrestanordnung ist auch bei Anlegung großzügiger Maßstäbe in Anbetracht des Charakters einer vorläufigen Sicherungsmaßnahme aufgrund bloßen Tatverdachts mit den einhergehenden einschneidenden Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen der Eigentumsrechte des Beschuldigten mit dem Übermaßgebot nicht mehr zu vereinbaren (vgl. OLG Köln StV 2004, 413).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 Ss 193/01

    Schadensersatzanspruch; Prostitution; Prostituierte; Zuhälter; Verfall;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
    Letztere käme im Falle der Verjährung der Ansprüche Verletzter, von der der Beschuldigte ausgeht, ungeachtet der Bestimmung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB zum Tragen (BGH StV 2006, 383; entgegen OLG Zweibrücken StV 2003, 160), wobei den staatlichen Belangen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung sogar größeres Gewicht zukommt, wenn die Maßnahme die endgültige Abschöpfung der Vermögensvorteile durch Verfall und nicht lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckt (BVerfG a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (zum Ganzen vgl. OLG Brandenburg StraFo 2015, 512; OLG Köln StV 2015, 418, 419; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 2 Ws 609/13 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 111b Rdn. 8).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).
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